Corona: Belastungsprobe bei gewerblichen Mietverhältnissen
05.01.2021
Vermieter von gewerblichen Immobilien erreichen aktuell vermehrt Schreiben ihrer Mieter, die ihre Mietkosten wegen der Schließung innerhalb des staatlich angeordneten Lockdowns drastisch reduzieren oder stunden möchten. Sie beziehen sich auf eine Änderung im Mietrecht, welche Ende 2020 und von der öffentlichen Wahrnehmung weitgehend unbemerkt in Kraft getreten ist. Die Änderung strebt vor allem mehr Rechtssicherheit für Einzelhändler an. Nach der Gesetzesbegründung sei zudem mit der beschlossenen Gesetzesänderung die Belastung infolge staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie fair und solidarisch zwischen den Mietparteien verteilt.
Unabhängig von der Frage wie man das inhaltlich beurteilt, ergibt sich bereits kurz nach der Veröffentlichung, dass die Rechtslage zu dieser Thematik schwierig sowie keineswegs eindeutig ist. Die Interessen beider Seiten, sowohl die der Mieter als auch die der Vermieter, sind genau zu betrachten.
Sollten Sie als Mieter oder Vermieter meinen betroffen zu sein, empfehlen wir Ihnen, die möglichen Folgen dieser Gesetzesänderung in Bezug auf die Corona-Pandemie mit einem Rechtsanwalt zu besprechen. Nur dieser kann Ihnen, bezogen auf die individuell zu berücksichtigenden Verhältnisse, die bestmögliche Beratung bieten. Nur nach einer gründlichen juristischen Beratung ist abzuschätzen, welche Maßnahmen ergriffen werden können und was tatsächlich sinnvoll ist. Ein lapidarer Brief, der Vermieter lediglich über eine beabsichtigte Mietkürzung informiert, könnte nur zu unnötigen Rechtsstreitigkeiten führen und einem langjährig guten Mietverhältnis schaden.
Mieter und Vermieter sollten gerade jetzt gemeinsam und beiderseits zufriedenstellende Lösungswege finden – wir beraten und unterstützen Sie dabei fachlich fundiert.