Honorar

Honorar

Vertrauen und Sympathie stehen für uns an erster Stelle. Und jeder Mandant hat andere Erwartungen und Anforderungen, auf die wir individuell eingehen. Deshalb verzichten wir hier bewusst auf Preise oder einen Preisrechner.

Bevor Sie sich für eine Zusammenarbeit mit uns entscheiden, laden wir Sie zu einem Kennenlern-Gespräch in unsere Kanzlei ein. Dabei finden wir heraus, wie wir Sie bestmöglich beraten und unterstützen können und erstellen ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.

Eine Besonderheit bieten wir unseren Unternehmermandanten: Damit Sie ihre Liquidität im Griff haben, gibt es bei uns die Möglichkeit, das Gesamthonorar pro Jahr für Buchführung, Lohn und Jahresabschluss zu kalkulieren und auf 12 Monate aufgeteilt zu zahlen.

Einige Honorarbeispiele:

Eine Zahnarztpraxis mit 6 Mitarbeitern, 400.000 € Umsatz investiert für:
Buchhaltung 335 € monatlich
Lohnabrechnung 21 € pro Arbeitnehmer
Jahresabschluss mit betrieblichen Steuererklärungen 180 € monatlich

Eine Arztpraxis mit 13 Mitarbeitern, 1.000.000 € Umsatz investiert für:
Buchhaltung 530 € monatlich
Lohnabrechnung 20 € pro Arbeitnehmer
Jahresabschluss mit betrieblichen Steuererklärungen 350 € monatlich

Eine Apotheke mit 10 Mitarbeitern, 2.200.000 € Umsatz investiert für:
Buchhaltung 740 € monatlich
Lohnabrechnung 20 € pro Arbeitnehmer
Jahresabschluss mit betrieblichen Steuererklärungen 410 € monatlich

Eine Schreinerei mit 3 Mitarbeitern, 280.000 € Umsatz investiert für:
Buchhaltung 230 € monatlich
Lohnabrechnung 21 € pro Arbeitnehmer
Jahresabschluss mit betrieblichen Steuererklärungen 180 € monatlich

Als weitere Zusatzkosten fallen lediglich die Aufwände für eine Betriebsprüfung oder Planungsprojekte an. Damit besteht eine Planungssicherheit bzgl. der laufenden Steuerberatungskosten.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin.
Wir freuen uns darauf, Sie persönlich kennen zu lernen.